Uns ist die Satzung des Landesverbandes der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe bekannt. Wir erklären, dass der Zweck und die Ziele des Landesverbandes der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe für uns verbindlich sind. Die Aufnahme in den Landesverband bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Wir verpflichten uns, alle Änderungen hinsichtlich des Vorstandes, der Kontaktadressen oder der Mitgliederzahl dem Landesverband unverzüglich zu melden sowie die Mitgliedsbeiträge nach Anforderung sofort zu zahlen. Aktuell wird jährlich ein Mitgliedsbeitrag von 25,00 Euro pro Person erhoben. Uns ist bekannt, dass der Beitritt erst nach der Zustimmung des Landesverbandes wirksam wird
Für unsere Unterlagen bitten wir noch um folgende ergänzende Angaben zu dem Freundeskreis bzw. der Gruppe:
*) Falls mehrere Gruppen im Freundeskreis sind, füllen Sie bitte für jede Gruppe ein Blatt aus!
Alle Felder müssen ausgefüllt werden!
Mit der Unterschrift stimme ich den Bestimmungen und der Nutzung der Daten für Vereinszwecke zu.
Die Daten werden nach den geltenden Datenschutzrichtlinien der DSGVO erfasst und behandelt.